Als Königsweg des immer wieder geforderten Praxisbezugs der Hochschulen wird häufig die Unterstützung von oder sogar die Beteiligung an Unternehmen angesehen. Wer sich auf diesen Weg begibt, hat mit einer Fülle – auch rechtlicher – Schwierigkeiten zu kämpfen: von der Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit unternehmerischer Hochschulaktivitäten über die Restriktionen des europäischen Beihilferechts, von der Bewertung und Übertragung des in der Hochschule entwickelten know-hows über Probleme des Arbeitnehmererfindungsrechts ergibt sich eine Vielzahl nicht leicht zu lösender Probleme. Referenten aus Praxis und Wissenschaft werden den Versuch unternehmen, auf einige dieser Fragen verlässliche Antworten zu geben.