In den letzten Jahren haben in vermehrtem Umfang Hochschulen in Deutschland nicht zuletzt auf der Grundlage des EXIST-Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die strategische Entscheidung getroffen, Ausgründungen aus ihren Bereichen zu fördern. Bei der Umsetzung dieser ambitionierten Vorhaben hat sich u.a. herausgestellt, dass sich vielfältige rechtliche Probleme stellen, die von den Hochschulen gelöst werden müssen, und ihnen zudem bisher nicht bekannte unternehmerische Entscheidungen abverlangt werden – z.B. ob es wirtschaftlich und strategisch lohnenswert ist, Ausgründungen finanziell zu fördern und sich darüber hinaus an ihnen zu beteiligen.
Vor diesem Hintergrund lädt der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts zu einem Seminar „Unternehmen gründen und fördern – Königsweg des Wissenstransfers? Rechtliche Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit von Hochschulen und Start-ups“ ein, das am 16./17. Juni 2016 in Erfurt stattfinden wird. Es wird zunächst der Frage nachgehen, ob und unter welchen Voraussetzungen, gestützt auf die bisherigen Erfahrungen mit Ausgründungen aus den Hochschulen, das EXIST-Programm des Bundes fortgeführt werden soll. Darüber hinaus soll den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Hochschulausgründungen – angefangen mit dem Hochschul- und Haushaltsrecht bis hin zum Patent-und Gesellschaftsrecht sowie zum Dienst-und Steuerrecht – ebenso nachgegangen werden, wie anhand von Beispielen gezeigt werden soll, wie sich Hochschulen an Ausgründungen beteiligen können. Schließlich sollen Erfahrungen vermittelt werden, wie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Ausgründungen umgehen.