Ziel und Inhalt der Veranstaltung
Im April dieses Jahres hatte sich der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG ) auf Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts mit der Frage zu befassen, wie hochschulrechtliche Vorschriften verfassungsrechtlich zu beurteilen sind, die eine Berufung von Hochschulkanzlern in eine Beamtenposition auf Zeit vorsehen.
Zwar bezieht sich die Entscheidung des Gerichts allein auf die beamtete Stellung des Kanzlers bzw. der Kanzlerin im Land Brandenburg und hat damit jedenfalls keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Stellung der Hochschulkanzler und -kanzlerinnen in den anderen 15 Ländern.
Gleichwohl stellt sich die Frage, ob die Entscheidung eine Ausstrahlung auf deren Hochschulgesetze in dem Sinne hat, dass für sie ein Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf besteht.
Diesem Aspekt, der eine entsprechende Analyse der Hochschulgesetze voraussetzt, will die vom Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts geplante Veranstaltung neben einer ausführlichen Erläuterung des Beschlusses des BVerfG vom 24.4.2018 ebenso nachgehen, wie der Frage, wie sich die Entscheidung unter wissenschaftsrechtlichen Gesichtspunkten einordnen lässt.
Darüber hinaus soll im Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Vertretern von Hochschulen ausgelotet werden, welchen Status und welche Rolle Kanzler und Kanzlerinnen in der Hochschule angesichts der immensen Herausforderungen, die die Hochschulen zu bewältigen haben, einnehmen sollten.
Das Thema der eintägigen Veranstaltung dürfte nicht nur für Kanzlerinnen und Kanzler und diejenigen von Interesse sein, die ein solches Hochschulamt für sich in Betracht ziehen. Vielmehr dürften insbesondere auch Wissenschaftsministerien und darüber hinaus diejenigen in den Hochschulen angesprochen sein, die im Hinblick auf die Besetzung von Kanzlerstellen Entscheidungen zu treffen haben oder mit Kanzlerinnen und Kanzlern, etwa in der Hochschulleitung, eng zusammenwirken.