Das Bundesverfassungsgericht hat am 14. Februar 2012 die hessische W-Besoldung für verfassungswidrig erklärt. Von diesem Richterspruch sind auch die W-Besoldungsregelungen in den anderen Bundesländern betroffen. Bis Oktober 2013 sind in sechs Bundesländern und beim Bund die W-Besoldungen in Reaktion auf den Richterspruch aus Karlsruhe modifiziert worden. Ungeteilte Zufriedenheit hat sich allerdings bei den Betroffenen nicht eingestellt. Leistungsbezüge werden „konsumiert“, die Anpassungen der Grundgehälter sind heterogen und vielleicht noch nicht immer amtsangemessen. Für die Universitätsverwaltungen und auch die Universitätsleitungen in ihrer Funktion als Verhandlungspartner der „Konsumtionsopfer“ und der neu berufenen Professorinnen und Professoren gleichermaßen stellen sich ganz neue Herausforderungen. Die offenen Fragen sind vielfältig: Schon heute ist klar, dass sich die Gerichte auch in der Zukunft mit der W-Besoldung befassen werden. Der Gedanke der so genannten „Konsumtion“ wird von vielen Experten als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft angesehen. Und zudem: Wie wirken sich die erhöhten Grundgehälter auf die zukünftige Gestaltung von Berufungs- und Bleibeverhandlungen, aber auch auf die Gewährung der besonderen Leistungsbezüge aus? Wie gehen Hochschulleitungen mit der vielerorts festzustellenden Öffnung des so genannten Vergaberahmens um? Wird Besoldung in Zukunft mehr denn je nach Haushaltslage gewährt werden? Diese und viele Fragen mehr wird das Seminar aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und auch zu beantworten versuchen.
Novellierung der W-Besoldung durch die Länder - Konsequenzen für Professoren und Hochschulen (2014, Weimar)
27./28. März 2014, Weimar
Novellierung der W-Besoldung durch die Länder - Konsequenzen für Professoren und Hochschulen
Donnerstag, 27. März 2014
Moderation | Dr. Hubert Detmer |
12.00 Uhr | Gemeinsamer Imbiss |
13.00 Uhr | Eröffnung und Begrüßung Prof. Ulf Pallme König, Dr. Hubert Detmer |
13.15 Uhr | Die W-Besoldung in den Ländern nach den Besoldungsreformen Dr. Wiltrud Christine Radau Vortrag als PDF |
14.00 Uhr | Welche Methoden und Lösungskategorien in den Reformgesetzen begegnen besonderen rechtlichen Bedenken? Prof. Dr. Volker Epping |
15.00 Uhr | Kaffeepause |
15.30 Uhr | Welchen politischen Willen verfolgen die Gesetzgeber mit den W-Reformgesetzen? Dr. Gerhard Uebersohn Vortrag als PDF |
16.45 Uhr (bis 17.45 Uhr) | Werkstatt-Präsentationen und anschließende Diskussion Vortragende: Dr. Christoph Mülke Vortrag als PDF Hans-Jürgen Simm Vortrag als PDF |
18.30 Uhr | Gemeinsames Abendessen |
Freitag, 28. März 2014
Moderation | Wilhelm Hüllmantel |
09.00 Uhr | Muss die W-Besoldung für die „Alt-“ und „Neufälle“ nach den Reformgesetzen nachjustiert werden? Welche Bedeutung spielen dabei die Erfahrungsstufen? Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis Handout als PDF |
10.00 Uhr | Kaffeepause |
10.30 Uhr | Welchen Einfluss haben die Reformgesetze auf die besonderen Leistungsbezüge? Frank Eisoldt Vortrag als PDF Dr. Oliver Herrmann Vortrag als PDF |
12.15 Uhr | Ende der Veranstaltung und gemeinsamer Imbiss |
Dr. Hubert Detmer
Stellv. Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes
Wilhelm Hüllmantel
Finanzministerium Bayern
Manfred Nettekoven
Kanzler der RWTH Aachen
Prof. em Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis
Emeritierter Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungswissenschaften, Rechtsanwalt bei Gleiss Lutz
Dipl.-Pol. Frank Eisoldt
Kanzler der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Volker Epping
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht,
Leibniz Universität Hannover
Dr. Oliver Herrmann
Präsident der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Dr. Christoph Mülke
Vizepräsident Wirtschafts- und Personalverwaltung der
Ludwig-Maximilians-Universität München
Dr. Wiltrud Christine Radau
Justitiarin beim Deutschen Hochschulverband
Hans-Jürgen Simm
Kanzler der Universität Bielefeld
Dr. Gerhard Uebersohn
Hessisches Wissenschaftsministerium
Tagungsort
Hotel Elephant
Markt 19 | 99423 Weimar
Anmeldung
Anmeldungen werden bis zum 14.03.2014 hier entgegengenommen.
Teilnahmebeitrag
200,- EUR
Die Teilnehmer/innen erhalten nach Abschluss der Veranstaltung
eine Rechnung. Im Falle einer Absage der Teilnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR erhoben, sofern kein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.
Unterbringung
Es stehen Zimmerkontingente unter dem Stichwort „Wissenschaftsrecht“ zur Verfügung (alle Preise inkl. Frühstück)
Hotel Elephant
Markt 19
Tel.: +49 3643 - 8020
elephantweimar@luxury-collection.com
EZ 95,00 EUR
DZ 115,00 EUR
Option bis 13.02.2014
Dorint Hotel - Am Goethepark
Beethovenplatz 1-2
Tel.: +49 3643 - 872 0
info.weimar@dorint.com
EZ 99,00 EUR
DZ 117,50 EUR
Option bis 13.02.2014
Hotel Leonardo
Belvederer Allee 25
Tel.: +49 (0) 3643 - 722 0
info.weimar@leonardo-hotels.com
EZ 69,00 EUR
Option bis 30.01.2014
Hotel acarte
Marcel-Paul-Straße 48
Tel.: +49 (0) 3643 - 498 94 0
info@acarte-hotel.de
EZ 49,00 EUR
Option bis 27.02.2014