Das Management der deutschen Hochschulen hat in den letzten 20 Jahren bemerkenswerte Fortschritte gemacht, und dies durchaus auch im internationalen Vergleich. Die von der Politik schon in den neunziger Jahren eingeforderte „Professionalisierung des Hochschulmanagements“ ist im Wesentlichen gelungen. Das war jedenfalls eines der Resümees der jüngsten Tagung des Vereins zur Förderung des deutschen und internationalen Wissenschaftsrechts im November 2015 in Weimar. Die Hochschulen haben sich neue Gestaltungsspielräume erschlossen, sich zu autonom handlungsfähigen und effizienten Forschungs-, Lehr- und Dienstleistungseinrichtungen weiterentwickelt und gehen eigenverantwortlich mit den ihnen zur Verfügung stehenden, zu einem beträchtlichen Teil selbst eingeworbenen Ressourcen um.
An dieser Entwicklung haben nicht allein die veränderten rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen, sondern nicht zuletzt auch die handelnden Personen – Rektorinnen und Rektoren, Präsidentinnen und Präsidenten, Kanzlerinnen und Kanzler – bedeutenden Anteil. Sie sind längst nicht mehr Repräsentanten im Ehrenamt oder behördliche Amtswalter auf Zeit, sondern mit der Steuerung hochkomplexer Prozesse und der Führung hochqualifizierten Personals betraute und dazu in aller Regel auch befähigte Manager eines Großunternehmens. Gleichwohl sind gerade in den letzten Jahren vor den Augen einer zunehmend interessierten Öffentlichkeit immer wieder Fälle bekannt geworden, in denen das Leitungspersonal von Hochschulen gescheitert ist. Wie das geschehen konnte, woran es gelegen hat und mit welchen Mitteln dies künftig vielleicht vermieden werden könnte, ist Gegenstand der Tagung zum Thema „Mitglieder von Hochschulleitungen zwischen Erfolg und Scheitern“.