• Die Anmeldung beginnt Ende August.

    Datum, Ort:

    Freitag, 20.11.2026, 9:30 bis 12:30 Uhr, Online (ZOOM)

    Fragen an die Referenten

    Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu sammeln: Zum Zumpad

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    Gemeinsame Berufungen: Was das Landesrecht vorgibt – was die Praxis lehrt

    Gemeinsame Berufungen sind ein zentrales Instrument, um Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen strategisch enger miteinander zu verbinden. Sie stärken wissenschaftliche Profile, bündeln Kompetenzen und eröffnen neue Möglichkeiten für exzellente Forschung, Lehre und Transfer. Zugleich berühren sie zentrale Fragen des Wissenschaftsrechts: Zuständigkeiten, Dienst- und Arbeitsverhältnisse, Beteiligungsrechte, Ressourcenverteilung, Governance sowie die Sicherung akademischer Standards.

    Das Thema beinhaltet damit weit mehr als einen Spezialfall des Berufungsrechts. Gemeinsame Berufungen verlangen tragfähige rechtliche und organisatorische Strukturen, klare Absprachen zwischen den beteiligten Einrichtungen und ein gutes Verständnis der unterschiedlichen Interessenlagen. Unter diesen Prämissen lassen sich diese Kooperationen rechtssicher, transparent, strategisch motiviert und nachhaltig gestalten.

    Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, die grundsätzliche Bedeutung gemeinsamer Berufungen einzuordnen. Sie sensibilisiert für die Grundlinien und Varianzen in der Hochschulgesetzgebung der Bundesländer und beleuchtet typische strategische und operative Gestaltungsfragen aus Hochschulsicht und aus Sicht einer außeruniversitären Forschungseinrichtung mit mehreren Leibniz-Instituten. Hauptziel ist es, aktuelle Orientierung für eine anspruchsvolle und zugleich wissenschaftspolitisch besonders bedeutsame Kooperationsform zu geben.

    Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder von Hochschulleitungen ebenso wie an Beteiligte in gemeinsamen Berufungsverfahren und generell an ein breites juristisches Fachpublikum mit Bezügen zum Hochschulrecht. Um die beschriebenen Veranstaltungsinhalte zielgerichtet vorzustellen und diskutieren zu können, erhalten die Teilnehmenden die einzelnen Modelle gemeinsamer Berufungen vorab in Form einer Präsentation zur Verfügung gestellt. Diese werden sodann als Vorwissen für die Veranstaltung vorausgesetzt.

    Programm

    (Stand 01.06.26)

    09:30 Uhr
    Begrüßung
    Dr. Michael Stückradt

    09:40 – 10:20 Uhr
    Randbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Hochschulen: Ein Blick auf Landeshochschulgesetze und Kooperationsverträge
    Karsten Gerlof

    10:20 – 10:50 Uhr
    1. Fragerunde und Diskussion
    Moderation: Dr. Jörn Hohenhaus

    10:50 – 11:00 Uhr
    Pause

    11:00 – 11:40 Uhr
    Strategisches und Operatives rund um Gemeinsame Berufungsverfahren mit den Leibniz-Instituten im Forschungsverbund Berlin e.V.
    Martin Böhnke

    11:40 – 12:10 Uhr
    2. Fragerunde und Diskussion
    Moderation: Dr. Bettina Böhm

    12:10 – 12:30 Uhr
    Gemeinsame Abschlussdiskussion
    Moderation: Dr. Bettina Böhm / Dr. Michael Stückradt

    12:30 Uhr
    Ende der Veranstaltung

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    E. vereinsbuero(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

  • Hinweis: Informationen zur Anmeldung folgen in Kürze.

    Datum, Ort:

    Montag, 14.12.2026, 10:00 bis 13:00 Uhr, Online (ZOOM)

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    „Die Zeitenwende im Prüfungsrecht? – Die Verwendung von KI in Prüfungen“

    Der Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts setzt seine seit vielen Jahren erfolgreiche Veranstaltung zu aktuellen prüfungsrechtlichen Themen fort. Seit der ersten Veranstaltung dieser Art im Jahre 2020 ist das Interesse an dem Prüfungsrecht, das sich stetig neuen Herausforderungen zu stellen hat, ungebrochen. Die enorm hohen Teilnehmerzahlen bestätigen dies. Der große Erfolg der bisherigen Veranstaltungen ist maßgeblich auf die große Zugkraft der beiden Referenten zurückzuführen, die sie mit ihrer fachlichen und didaktischen Kompetenz bereichert haben. Vor diesem Hintergrund freut sich der Verein sehr, dass sich Herr Edgar Fischer, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Berlin, und Herr Dr. Peter Dieterich, Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, erneut bereit erklärt haben, für das Seminar zur Verfügung zu stehen. Sie haben sich insbesondere als Herausgeber und Autoren des mittlerweile in 9. Auflage erschienenen Standardwerkes „Prüfungsrecht“ (Fischer, Jeremias, Dieterich) einen Namen gemacht.

    Der Titel der diesjährigen Veranstaltung weist auf ihren Schwerpunkt hin. Die Fragestellungen rund um den Einsatz von künstlicher Intelligenz in Prüfungen beschäftigen Hochschulen und Prüfungsbehörden durchgehend und haben mittlerweile auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit erreicht. Die Veranstaltung widmet sich daher in einem ersten Block der allgemeinen Dogmatik der Täuschung im Prüfungsrecht, wobei in diesem Zusammenhang auch aktuelle Fragestellungen behandelt werden (z.B. Reichweite des Anscheinsbeweises, Einordnung der Smartphone-Nutzung oder Durchführbarkeit von Online-Prüfungen nach der Pandemie). Auf der Basis dieser Grundlagen soll im zweiten Teil diskutiert werden, wie der erlaubte bzw. unzulässige Einsatz von KI prüfungsrechtlich einzuordnen ist, auch im Hinblick auf die Zukunft häuslicher Arbeiten. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der aktuellen Rechtsprechung zum Täuschungsnachweis bei KI-Nutzung liegen.

    Programm:

    10.00 Uhr
    Begrüßung
    Prof. Dr. Volker Epping

    10.10 – 11.20 Uhr
    „Allgemeines zur Täuschung im Prüfungsrecht“
    Impulsreferat (Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich)
    mit anschließender Diskussion
    Moderation: Dr. Michael Stückradt

    Nach einer fünfminütigen Pause

    11.25 – 12.45 Uhr
    „KI und Prüfungen“
    Impulsreferat (Edgar Fischer/Dr. Peter Dieterich)
    mit anschließender Diskussion
    Moderation: Prof. Ulf Pallme König

    12.45 Uhr
    Schlussworte
    Prof. Dr. Volker Epping

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    E. vereinsbuero(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin