• Die Anmeldung beginnt Ende August.

    Datum, Ort:

    Freitag, 20.11.2026, 9:30 bis 12:30 Uhr, Online (ZOOM)

    Fragen an die Referenten

    Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu sammeln: Zum Zumpad

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    Gemeinsame Berufungen: Was das Landesrecht vorgibt – was die Praxis lehrt

    Gemeinsame Berufungen sind ein zentrales Instrument, um Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen strategisch enger miteinander zu verbinden. Sie stärken wissenschaftliche Profile, bündeln Kompetenzen und eröffnen neue Möglichkeiten für exzellente Forschung, Lehre und Transfer. Zugleich berühren sie zentrale Fragen des Wissenschaftsrechts: Zuständigkeiten, Dienst- und Arbeitsverhältnisse, Beteiligungsrechte, Ressourcenverteilung, Governance sowie die Sicherung akademischer Standards.

    Das Thema beinhaltet damit weit mehr als einen Spezialfall des Berufungsrechts. Gemeinsame Berufungen verlangen tragfähige rechtliche und organisatorische Strukturen, klare Absprachen zwischen den beteiligten Einrichtungen und ein gutes Verständnis der unterschiedlichen Interessenlagen. Unter diesen Prämissen lassen sich diese Kooperationen rechtssicher, transparent, strategisch motiviert und nachhaltig gestalten.

    Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, die grundsätzliche Bedeutung gemeinsamer Berufungen einzuordnen. Sie sensibilisiert für die Grundlinien und Varianzen in der Hochschulgesetzgebung der Bundesländer und beleuchtet typische strategische und operative Gestaltungsfragen aus Hochschulsicht und aus Sicht einer außeruniversitären Forschungseinrichtung mit mehreren Leibniz-Instituten. Hauptziel ist es, aktuelle Orientierung für eine anspruchsvolle und zugleich wissenschaftspolitisch besonders bedeutsame Kooperationsform zu geben.

    Die Veranstaltung richtet sich an Mitglieder von Hochschulleitungen ebenso wie an Beteiligte in gemeinsamen Berufungsverfahren und generell an ein breites juristisches Fachpublikum mit Bezügen zum Hochschulrecht. Um die beschriebenen Veranstaltungsinhalte zielgerichtet vorzustellen und diskutieren zu können, erhalten die Teilnehmenden die einzelnen Modelle gemeinsamer Berufungen vorab in Form einer Präsentation zur Verfügung gestellt. Diese werden sodann als Vorwissen für die Veranstaltung vorausgesetzt.

    Programm

    (Stand 01.06.26)

    09:30 Uhr
    Begrüßung
    Dr. Michael Stückradt

    09:40 – 10:20 Uhr
    Randbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten für Hochschulen: Ein Blick auf Landeshochschulgesetze und Kooperationsverträge
    Karsten Gerlof

    10:20 – 10:50 Uhr
    1. Fragerunde und Diskussion
    Moderation: Dr. Jörn Hohenhaus

    10:50 – 11:00 Uhr
    Pause

    11:00 – 11:40 Uhr
    Strategisches und Operatives rund um Gemeinsame Berufungsverfahren mit den Leibniz-Instituten im Forschungsverbund Berlin e.V.
    Martin Böhnke

    11:40 – 12:10 Uhr
    2. Fragerunde und Diskussion
    Moderation: Dr. Bettina Böhm

    12:10 – 12:30 Uhr
    Gemeinsame Abschlussdiskussion
    Moderation: Dr. Bettina Böhm / Dr. Michael Stückradt

    12:30 Uhr
    Ende der Veranstaltung

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    E. vereinsbuero(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

  • Diese Veranstaltung wird im Dezember 2026 stattfinden.

    Weitere Informationen zu Termin, Programm und Anmeldung werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

  • Das nächste Veranstaltung ist für Oktober 2026 geplant.

    Weitere Informationen zu Termin, Programm und Anmeldung werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

  • Hochschulstrategien im Umgang mit künstlicher Intelligenz insbesondere im Prüfungswesen (Online) – Handlungsbedarf für Hochschulen und Wissenschaftsministerien

    Datum, Ort:

    23.04.2026, 10.00 – 12.45 Uhr Online (ZOOM)

    Ziel und Inhalt der Veranstaltung

    Die im letzten Jahr vom Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts erstmals angebotene Veranstaltung zum Thema „Künstliche Intelligenz als Herausforderung für die Hochschulpraxis“ hat enormen Anklang gefunden und bei ihren vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den nachhaltigen Wunsch auf Fortsetzung hervorgerufen. Vor diesem Hintergrund greift der Verein erneut die  KI-Problematik mit ihren speziellen Herausforderungen auf, mit denen sich die Hochschulen in den nächsten Jahren intensiv auseinanderzusetzen haben. Nachdem sich das letzte Seminar  zuvorderst den Anfang 2025 in Kraft getretenen ersten Regelungen der KI-Verordnung gewidmet hatte, soll Schwerpunkt der diesjährigen Veranstaltung  die Entwicklung von Hochschulstrategien mit KI insbesondere im Prüfungswesen sein.

    KI-Systeme wie ChatGPT gehören heute zum festen Bestandteil des hochschulischen Alltags. 90% der befragten Studierenden geben an, KI-Tools für ihr Studium zu nutzen. Ebenso wie das Lehrpersonal wünschen auch sie eine klare Positionierung ihrer Hochschule, in welcher Weise KI verantwortungsvoll in Studium und Lehre genutzt werden kann und welche  Kontrollmechanismen für sinnvoll erachtet werden. Für die Hochschulen besteht also erheblicher Handlungsbedarf. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Studierenden unter Beachtung des das Prüfungsrecht durchziehenden Gleichbehandlungsgrundsatzes  eigenständige Leistungen erbringen, um einen  fachlichen Lernerfolg vorweisen zu können. Zugleich müssen sie den sachgerechten Umgang mit KI lehren. Diese Rechtspflicht der Hochschulen verlangt eindeutige Regelungen.

    Diese Verpflichtung bezieht sich mithin insbesondere auf das Prüfungswesen. Schon aus Gründen der Bestimmtheit müssen Prüfungsordnungen die Zulässigkeit des Einsatzes von KI und dessen Grenzen regeln. Dabei stellen sich neben rechtlichen auch und gerade vielfältige strategische Fragen,  z.B.: Welche Prüfungsformate sind möglich und sinnvoll, wie implementiert man sie und wie informiert man die Studierenden und das Hochschulpersonal? Es bedarf keiner Prophetie, dass von dem Gelingen einer verantwortungsvollen Integration von KI sowohl die Zukunft der Studierenden als auch die der Hochschulen maßgeblich abhängen  wird.

    Handlungsbedarf besteht insoweit aber auch für die Wissenschaftsministerien  der Länder. Der „Roboterprüfer“ greift massiv in Rechte der Studierenden ein. Der Staat ist daher gehalten, einen tragfähigen hochschulrechtlichen Rahmen unter Beachtung der Vorgaben der KI-Verordnung herzustellen. Ohne einen Rechtsrahmen in den Hochschulgesetzen und damit einer Tätigkeit der Hochschulgesetzgeber bewegen sich die Hochschulen auf ungeregeltem Gebiet und sind daher mit Blick auf ihre Aufgabenwahrnehmung rechtlich angreifbar.

    Der Verein freut sich, dass es ihm erneut gelungen ist, Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Professor an der Technischen Hochschule Köln und dortiger  Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht – bereits bekannt nicht nur aus der letztjährigen Veranstaltung, sondern auch bekannt aus zahlreichen, vorangegangenen prüfungsrechtlichen Seminaren des Vereins und im übrigen einer der ausgewiesensten und profiliertesten Experten auf dem Gebiet der KI -, für das diesjährige Seminar zu gewinnen. Prof. Dr. Schwartmann wird sich hauptsächlich und ausführlich mit den aufgezeigten strategischen und rechtlichen Handlungsbedarfen befassen, ohne dabei auf grundsätzliche Hinweise und Empfehlungen zu den Herausforderungen zu verzichten, die sich für die Hochschulen durch KI stellen.

    Von seinem Ablauf her wird das Seminar zunächst durch einen gut einstündigen Vortrag (Impuls) von Prof. Dr. Schwartmann bestimmt werden, in dem er in die genannten Themenfelder einführen wird. Nach einer kurzen Pause wird er dann im Rahmen einer moderierten Diskussion für Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars bereitstehen, für die ca. 1 1/2 Stunden vorgesehen sind.

    Die Veranstaltung richtet sich zuvorderst an diejenigen in den Hochschulen, die sich mit der Problematik des Einsatzes von KI – und hier insbesondere im Prüfungswesen – zu befassen haben. Dazu gehören Mitglieder der Hochschulleitung ebenso wie  Beschäftigte in der Hochschulverwaltung und in  den Dekanaten der Fakultäten bzw. Fachbereichen  sowie wissenschaftliche Beschäftigte bis hin zu Professorinnen und Professoren. Besonders angesprochen sind darüberhinaus u.a. mit der Materie betraute Vertreter der Wissenschaftsministerien und der Justiz einschließlich Interessenvertreter wie etwa Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

    Programm

    10:00 Uhr
    Begrüßung

    Dr. Michael Stückradt

    10:10 bis 11:10 Uhr
    Impuls

    Prof. Dr. Rolf Schwartmann

    Kurze Pause

    11:15 bis 12:40 Uhr
    Gespräch mit Prof. Dr. Schwartmann

    Moderation: Prof. Ulf Pallme König

    12:40 Uhr
    Schlussworte

    Dr. Michael Stückradt

    Fragen an die Referenten

    Erneut besteht auch die Gelegenheit, bereits im Vorfeld der Veranstaltung Fragen an die Referenten zu sammeln: Zum Zumpad

    Tagungshinweise

    Teilnehmerbeitrag
    150,- EUR
    100,- EUR für Vereinsmitglieder* (persönliche Mitglieder und Mitarbeiter*innen korporativer Mitglieder)

    *Sollten Sie noch kein Mitglied sein, senden Sie uns den Aufnahmeantrag innerhalb von 7 Tagen nach der Anmeldung per Mail zu. Das vergünstigte Ticket kann direkt in Anspruch genommen werden. Mehr Informationen zur Mitgliedschaft.

    Der Teilnahmebeitrag ist im Vorfeld der Tagung zu zahlen.

    Stornierungskonditionen:
    Bis drei Wochen vor Veranstaltung – kostenfrei
    Bis zum Tag der Veranstaltung – 50 % des Teilnahmebeitrags
    Bei einer späteren Abmeldung bzw. Nichterscheinen – 100 % des Teilnahmebeitrags

    Die Stornierungsgebühr (von 50 % oder 100 %) wird nicht erhoben, sofern ein*e Ersatzteilnehmer*in benannt wird.

    Kontakt

    Fragen zur Veranstaltung

    Melanie Sokolski | T. +49 30 284938-56 | E. info(at)vfdiw.de

    Geschäftsstelle
    Verein zur Förderung des deutschen & internationalen Wissenschaftsrechts e.V.
    c/o con gressa GmbH
    Engeldamm 62
    10179 Berlin

    Maria Meißner | T. +49 0176 55 21 14 06 | info(at)vfdiw.de